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BGH, 14.10.1954 - 4 StR 229/54 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
Lottogemeinschaft - § 157 BGB, Rechtsbindungswille, Reichweite
Entfällt beispielsweise auf die Spielgemeinschaft oder auf denjenigen, der in ihrem Auftrag an der Ausspielung teilgenommen hat, ein Spielgewinn, so besteht die Rechtspflicht, den Gewinn wie verabredet auf die Mitglieder der Spielgemeinschaft zu verteilen (BGH Urt. v. 14.10.1954 - 4 StR 229/54, LM StGB § 266 Nr. 19; die Urt. d. Sen. - II ZR 111 und 112/63 vom 28.10.1965 Abschn. 3 b; für den Fall der Teilnahme an einer Klassenlotterie RG Gruch. 48, 797).